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Verhalten bei Verdacht auf einen Grossraubtierriss

Falls ein Verdacht auf einen Grossraubtierriss besteht, gilt es folgende Punkte zu beachten:

  1. Kadaver nicht verschieben (am besten gar nicht anfassen), keine Spuren verwischen.

  2. Bei Verdacht auf Grossraubtierriss umgehend Fachstelle Wildtiere, Jagd und Fischerei (Amt für Wald) unter 061 552 56 59 kontaktieren.
    Ausserhalb der Bürozeiten kann die Einsatzleitzentrale der Polizei Basel-Landschaft (Tel. 061 553 35 35) kontaktiert werden.


Nur wenn der Riss durch die Wildhut als Grossraubtierriss bestätigt wird, kann das gerissene Tier entschädigt werden.

 

Bei Fragen über Herdenschutzmassnahmen kann der Herdenschutzbeauftragte des Kt BL, Herr Mattia Tudisco unter 061 552 21 08 oder per Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden.

 

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Der Schafzuchtverein Baselland und Umgebung steht allen Schafzüchtern und Schafhaltern offen und verbindet diese. Gleichzeitig stellen wir eine Informationsplattform für Interessierte der Schafzucht zur Verfügung.